Quelle Bild: vzbv
Die Umsetzung der Europäischen Verbandsklagenrichtlinie ist in Sicht: Das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz soll schon ab dem 25. Juni Anwendung finden. Das Gesetz sieht die sogenannte Abhilfeklage vor, mit der von Massenschäden betroffene Verbraucher:innen direkte Leistungen erhalten können. Die neue EU-Verbandsklage geht damit weit über die im Jahr 2018 eingeführte Musterfeststellungsklage hinaus.
Seit Februar dieses Jahres liegt ein Referentenentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz vor, der in zentralen Punkten nicht den Erwartungen des vzbv entspricht. Bereits im März soll sich das Kabinett damit befassen. Kritikpunkte ebenso wie Verbesserungsvorschläge hat der vzbv in einer Stellungnahme zusammengefasst.
Wir würden uns freuen, mit Ihnen über den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie ins Gespräch zu kommen. Ihre Fragen und Anregungen sind herzlich willkommen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zur EU-Verbandsklage.